Transparenzregister Schweiz:
Meldepflicht ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen juristische Personen des Schweizer Privatrechts ihre wirtschaftlich Berechtigten an das neue Transparenzregister melden. Betroffen sind AG, GmbH, Genossenschaften und Investmentgesellschaften — also fast alle unsere Kunden. Nicht betroffen sind Einzelfirmen, Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen.

Die Pflicht entsteht automatisch mit dem Gesetz, nicht erst auf Aufforderung. Verantwortlich ist das oberste Leitungsorgan, bei der AG also der Verwaltungsrat. Eine vorsätzliche Verletzung kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden.

Für neu gegründete Gesellschaften gilt eine Frist von einem Monat ab Handelsregistereintrag. Wer über uns eine Firmengründung abwickelt, sollte die Meldung von Anfang an mitdenken.

Auch für bestehende Gesellschaften lohnt sich der frühe Blick: Wer seine Beteiligungsverhältnisse und das Aktienbuch nicht aktuell führt, hat bei der Meldung ein Problem. Das lässt sich vorher klären.

Wir haben zu diesem Thema ein eigenes Informationsangebot aufgebaut. Auf Transparenzregister Schweiz finden Sie die häufigen Fragen zur Meldepflicht, die Verordnung TJPV im Überblick sowie einen Check, mit dem Sie in einer Minute Ihre Meldepflicht prüfen können.

transparenzregister.ch wird von der Buchhaltungsabo GmbH betrieben und ist ein unabhängiges, privates Informationsangebot — nicht das amtliche Register des Bundes.

Bereit für den Start? → Meldepflicht ab 1. Oktober 2026

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Der kostenlose Express-Check auf transparenzregister.ch zeigt Ihnen in unter einer Minute, ob Sie ab 1. Oktober melden müssen.